Also ich würde das anders sehen. Das Servergeschäft ist ein verdammt schnelles. Ebenso kurz müssen auch die Schaltungen der IPs erfolgen. Im gewöhnlichen Geschäftsalltag sind freischaltungen von unter 24h praktikabel.
Soweit ich mich erinnere, besagt das Gesetz, daß man dem Verkäufer/Vermieter eine angemessene Frist setzen muß. Ich halte 2 Wochen für
keine angemessene Frist. Vielmehr würde ich hier schon 3 Tage für ausreichend ansehen. Jedenfalls erwarte ich vom Vermieter eine Stellungnahmen binnen 3 Werktagen. Das ist allemal angemessen.
Sollte binnen 3 Werktagen keinerlei Reaktion erfolgen würde ich gem. § 323 BGB zurücktreten. Soweit ich mich recht erinnere ist auch § 323 BGB auf das Mietrecht anwendbar.
Zu prüfen ist aber, ob in den AGBs etwas anderes vereinbart ist. Wenn ja, dann ist zudem fraglich, ob diese Vereinbarung in den AGBs zulässig ist. Meistens ist das nicht der Fall, weil damit lediglich die Rechte des Mieters stark verkürzt werden. Der Privatmann genießt hier einen besonderen Schutz.
Im Grunde genommen kann man auch ein bißchen mafiöser vorgehen. Ruf bei denen an:
"Hallo, mein Name ist ...
wie sieht das mit meinem Server nun aus? Bekommen Sie den in den nächsten Stunden wieder hin oder müssen wir das anders klären? Ich brauche das Gerät und ich kann Ihnen gern eine Frist per Fax setzen."
[Ausreden pp von der Gegenseite]
"Ist gut. Richten Sie ihrem Chef bitte aus, daß in den nächsten 30 Minuten ein Schrieb reinkommt und die Frist ernst zu nehmen ist. Im Falle der Fristversäumnis kann er sich sein Geld über den Rechtsweg einklagen. Da kommen dann noch ein paar Anwaltskosten drauf, weil Sie vertragsbrüchig sind."
Manchmal springen die wirklich. Ihr glaubt gar nicht, wie oft ihr verarscht werdet. Einfach mal Gas geben.
